WICHTIG: Information für Landmaschinenwerkstätten & Landmaschinenhandel | COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV
Margit Empl2020-11-19T10:10:29+01:00Unsere Standorte sind weiterhin für Sie geöffnet, denn ohne die Landwirtschaft wären unsere Teller leer! Aufgrund der „COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV“ vom 15.11.2020 müssen sämtliche Geschäfte ab dem 17.11.2020 schließen. Hiervon ausgenommen sind systemrelevante Branchen wie der Agrarhandel (gemäß § 5 (4) Abs. 1, Punkt 10.). Aus diesem Grund stehen wir Ihnen auch während des [...]